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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 10 Sa 328/05   

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https://dejure.org/2006,14320
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 10 Sa 328/05 (https://dejure.org/2006,14320)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2006 - 10 Sa 328/05 (https://dejure.org/2006,14320)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 10 Sa 328/05 (https://dejure.org/2006,14320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses; Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Aufzählung von Beispielen höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung in Zusammenhang mit ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ArbGG § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2; BGB § 314 Abs. 2 Satz 1
    Unwirksame Kündigung bei privater Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses - unwiderlegte Unkenntnis betriebinterner Verhaltensvorschriften bei Umgehung des betriebinternen Netzwerks - mangels Abmahnung unwirksame Kündigung bei Schlechtleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 10 Sa 328/05
    Als solche kommen nach der Rechtssprechung des BAG (vgl. BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04) insbesondere in Betracht:.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von der der Entscheidung des BAG vom 07.07.2005 (AZ: 2 AZR 581/04) zugrunde liegenden Fallkonstellation, wo entscheidend auf den Gesichtspunkt abgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertragliche Leistungspflicht verletzt hat, dass er während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken nutzte.

    Der Arbeitnehmer kann etwa nicht damit rechnen, der Arbeitgeber werde einen sog. "Arbeitszeitbetrug", d. h. auch die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit dulden oder das Herunterladen umfangreicher pornografischer Dateien aus dem Internet (BAG v. 07.07.2005 - AZ 2 AZR 581/04).

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2006 - 10 Sa 328/05 - wird zurückgewiesen.
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